Angesichts der Ausbreitung der Vogelgrippe hat die Regierung beschlossen, allen Viehhändlern im Land den Vertrieb von lebendem Geflügel zu verbieten.
Das Verbot gelte von 0 Uhr am heutigen Montag bis Mitternacht am 25. Juni, teilte das Landwirtschaftsministerium mit.
Sollte ein gesetzlich registrierter Viehhändler lebendes Geflügel transportieren und vertreiben wollen, muss bei einer klinischen Untersuchung und einem Test mit einem Diagnose-Kit bestätigt werden, dass die Tiere nicht erkrankt sind.
Das Verbot des Transports von Geflügel in eine andere Region wurde zudem auf alle Landesteile erweitert.
Die Erweiterung der Vorbeugemaßnahmen beruht auf der Einschätzung, dass sich die Vogelgrippe landesweit ausbreitet, insbesondere in kleinen Betrieben.
Das Ministerium gab bekannt, dass mittlerweile in sechs weiteren Betrieben die hochpathogene Vogelgrippe H5N8 bestätigt worden sei. Damit stieg die Zahl der betroffenen Betriebe innerhalb von zehn Tagen auf 21, nachdem am 2. Juni der erste Verdachtsfall gemeldet worden war.
Insgesamt 35 Verdachtsfälle wurden gemeldet. 184.000 Tiere auf 179 Farmen mussten gekeult werden.