Nach einem Gerichtsurteil soll die Einbürgerung einer Chinesin nach der Scheidung wegen Gewalt ihres koreanischen Mannes erlaubt werden.
Das Seouler Verwaltungsgericht urteilte am Montag in einer Klage gegen das Justizministerium zugunsten der Chinesin. Die Frau in ihren Vierzigern forderte, dass das Justizministerium die Entscheidung annulliert, ihr die Einbürgerung zu verweigern.
Die Chinesin ließ sich wegen ständiger häuslicher Gewalt vier Jahre nach der Eheschließung von ihrem südkoreanischen Mann scheiden. Ihr drohte eine Abschiebung nach China. Das Justizministerium verweigerte ihr die Staatsbürgerschaft, weil sie vor der Scheidung von zu Hause weggelaufen war und somit auch die Bedingung für eine einfache Einbürgerung, drei Jahre des Zusammenlebens als Ehepaar, nicht erfüllt sei.
Das Gericht urteilte jedoch, dass die Gewalt durch den Ehemann der Hauptgrund für die Scheidung gewesen sei.
Die Aufmerksamkeit richtet sich darauf, ob damit ein Präzedenzfall für die leichtere Einbürgerung von Heiratsmigrantinnen geschaffen wurde.