Der Oberste Gerichtshof hat einen Wehrdienstverweigerer aus Gewissensgründen verurteilt.
Das Gericht gab am Sonntag bekannt, das Urteil in der Vorinstanz für einen 22-jährigen Mann mit dem Familiennamen Shin zu bestätigen.
Shin war im Dezember 2015 aus religiösen Gründen der Einberufung nicht nachgekommen und wurde deshalb angeklagt. Er wurde in erster Instanz freigesprochen, jedoch in zweiter Instanz zu 18 Monaten Haft verurteilt.
Im Urteilsspruch des Obersten Gerichtshofs steht, dass die Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen nicht zu den berechtigten Gründen zähle, die nach gültigen Gesetzen bei der Bestrafung eine Ausnahme ermöglichten. Die Empfehlung des UN-Menschenrechtsausschusses, Wehrdienstverweigerer nicht strafrechtlich zu bestrafen, sei nicht gesetzlich bindend.
Damit bestätigte das höchste Gericht Südkoreas im laufenden Jahr zum 13. Mal eine Strafe gegen einen Wehrdienstverweigerer aus Gewissensgründen.