Das Verfassungsgericht hat eine Bestimmung in der Durchführungsverordnung zum Sondergesetz zur Entschädigung wegen des Untergangs der Fähre Sewol als verfassungswidrig verurteilt.
Nach der Entscheidung des Verfassungsgerichts am Donnerstag ist die Formulierung, dass Hinterbliebene eines Todesopfers nach dem Erhalt der Entschädigung keinen Einspruch erheben dürfen, verfassungswidrig.
Das Verbot des Einspruchs könnte die Handlungsfreiheit der Hinterbliebenen verletzen, sagte ein Richter.
Mit der Entscheidung wird den Hinterblieben der Opfer der Havarie vor drei Jahren ermöglicht, weitere Untersuchungen zur Klärung der Wahrheit und neue Ermittlungen zu fordern.
Das Verfassungsgericht stufte jedoch die Bestimmung, dass man nach dem Erhalt der Entschädigung keine Entschädigungsklage einreichen darf, als verfassungsgemäß ein.