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Nationales

Kabinett verabschiedet Durchführungsverordnung zum Gesetz zum Sterben in Würde

Write: 2017-07-18 10:16:12Update: 2017-07-18 14:11:31

Kabinett verabschiedet Durchführungsverordnung zum Gesetz zum Sterben in Würde

Die Durchführungsverordnung zum Gesetz zur Hospiz- und Palliativversorgung sowie zu Entscheidungen über lebensverlängernde Maßnahmen für im Sterben liegende Patienten ist heute auf der Kabinettssitzung verabschiedet worden.

Das teilte das Ministerium für Gesundheit und Soziales mit.

Das sogenannte Gesetz für Well-Dying erlaubt im Sterben liegenden Patienten, bei denen keine Chance auf eine Heilung besteht, aufgrund einer eigenen Entscheidung oder der Zustimmung von Angehörigen lebenserhaltende Maßnahmen zu verweigern. Das Gesetz wird am 4. August in Kraft treten.

Das Gesetz sieht zudem vor, dass die Hospizversorgung, die bisher nur für Menschen mit Krebs im Endstadium erlaubt wurde, auf weitere Krankheiten im Endstadium erweitert wird.

Die Durchführungsverordnung sieht Details und Verfahren unter anderem über die Zusammensetzung und den Betrieb eines staatlichen Ausschusses zur Hospizmedizin und lebensverlängernden Maßnahmen vor.

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