Das Gesetz zur Hospiz- und Palliativversorgung sowie zu Entscheidungen über lebensverlängernde Maßnahmen für im Sterben liegende Patienten tritt ab 4. August schrittweise in Kraft.
In der ersten Stufe wird die Hospizversorgung, die bisher nur für Menschen mit Krebs im Endstadium erlaubt wurde, auf weitere Krankheiten wie Aids und chronisch obstruktive Lungenerkrankung im Endstadium erweitert.
Ab dem kommenden Februar dürfen lebensverlängernde Maßnahmen aufgrund einer eigenen Entscheidung des Patienten und der Zustimmung von mindestens zwei Ärzten eingestellt werden.
Das sogenannte Gesetz für Well-Dying wurde im vergangenen Jahr vom Parlament verabschiedet. Ziel ist es, im Sterben liegenden Patienten den Stopp sinnloser lebensverlängernder Maßnahmen und ein Sterben in Würde zu ermöglichen.