Der Entwurf zur Bildung einer Ermittlungsstelle gegen Verbrechen von hohen Staatsbeamten ist festgelegt worden.
Wie aus Regierungskreisen verlautete, sei als endgültiger Entwurf die Version des Justizministeriums angenommen worden. Demnach kann gegen amtierende und frühere Staatspräsidenten sowie hochrangige Staatsbeamte, die in den letzten zwei Jahren aus dem Amt schieden, ermittelt werden. Auch ihre Familienangehörigen können bei einem entsprechenden Verdacht zum Ermittlungsgegenstand werden.
Der Entwurf des Komitees für die Reform der Staatsanwaltschaft und Justiz sah ursprünglich vor, alle in den letzten drei Jahren ausgeschiedenen Beamten sowie ihre Familie und Geschwister in Ermittlungen einzubeziehen. Laut dem angenommenen Regierungsentwurf ist der Ermittlungsgegenstand einzig auf staatlich Bedienstete begrenzt. Die Ermittlungsstelle wird mit 77 Mitgliedern weniger Personal haben als vom Komitee empfohlen.
Der Regierungsentwurf soll in absehbarer Zeit dem Parlament vorgelegt werden.