In Südkorea ist nach dem Beginn eines Pilotprojekts für die Umsetzung des Sterbehilfegesetzes der erste Fall des rechtmäßigen Sterbens in Würde gemeldet worden.
Laut dem Gesundheitsministerium und der Medizinbranche starb ein Patient, der in ein an dem Projekt beteiligtes Krankenhaus eingewiesen worden war, jüngst eines natürlichen Todes. Der Patient hatte selbst seinen Angehörigen und Ärzten die Absicht mitgeteilt, keine lebensverlängernden Maßnahmen zu akzeptieren.
Das Gesundheitsministerium startete am 23. Oktober das Pilotprojekt, an dem sich zehn Krankenhäuser im Lande beteiligen.
Die Beteiligung der Patienten ist vergleichsweise gering. Bisher haben vermutlich weniger als zehn Patienten Pläne über lebensverlängernde Maßnahmen (Physician Orders for Life-Sustaining Treatment) erstellt. Das Pilotprojekt soll bis Februar andauern.