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Nationales

Oberstes Gericht setzt Anhörung zu Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen an

Write: 2018-06-18 13:45:33Update: 2018-06-18 16:58:31

Die Richter des Obersten Gerichtshofs werden im August eine Anhörung zu zwei Fällen von Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen durchführen.

Es ist das erste Mal seit 14 Jahren, dass die vollzählige Richterschaft darüber entscheiden wird, ob Wehrdienstverweigerer aus Gewissensgründen strafrechtlich belangt werden müssen.

2004 hatten die Richter entschieden, dass die Ablehnung des Pflichtdienstes aus religiösen Gründen unter Strafe stehen müsse.

Wie der Oberste Gerichtshof heute mitteilte, werde die Anhörung durch die 12 Richter am 30. August stattfinden. Anlass sind zwei Fälle von Angehörigen der Zeugen Jehovas, die den Dienst an der Waffe ablehnen.

Im Anschluss an die Anhörung werden über einen Zeitraum von zwei bis vier Monaten eine Reihe von Debatten veranstaltet, die vom Vorsitzenden Richter und Richterkollegen besucht werden, ehe ein Urteil gefällt wird.

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