Die Polizei wird bei Ermittlungen größere Autonomie genießen.
Eine entsprechende Einigung über die Neuordnung der Ermittlungsbefugnisse von Staatsanwaltschaft und Polizei gab die Regierung am Donnerstag bekannt.
Gemäß der Einigung werden die Beziehungen zwischen Staatsanwaltschaft und Polizei nicht mehr hierarchisch sein sondern als gegenseitige Kooperationsbeziehungen definiert. Hierfür werden der Polizei Befugnisse gewährt, in allen Fällen primäre Ermittlungen durchzuführen und diese abzuschließen. Damit sollen die Autonomie und die Verantwortung der Polizei gesteigert werden.
Dagegen behält die Staatsanwaltschaft die Befugnis, eine Anklage einzureichen. Sie verfügt nur in einigen speziellen Fällen wie Korruptionsfällen über Ermittlungsbefugnisse. Sie hat zudem das Recht, die Polizei zu ergänzenden Ermittlungen aufzufordern.
Die Regierung will zugleich die Einführung einer autonomen Polizei von Gebietskörperschaften anstreben. Die Polizei will ab dem nächsten Jahr in Seoul, Sejong und auf Jeju dieses Polizeisystem probeweise anwenden.