Ab 2020 können auch Arbeitnehmer bei kleineren Unternehmen an öffentlichen Feiertagen Anspruch auf bezahlten Urlaub haben.
Das Kabinett hat am Dienstag eine entsprechende neue Durchführungsverordnung zum Arbeitsgesetz verabschiedet.
Demnach wird Arbeitnehmern bei allen privaten Unternehmen spätestens bis 2022 gewährleistet, 15 öffentliche Feiertage und einige provisorische Feiertage bezahlt freizunehmen.
Dies gilt derzeit nur bei Angestellten bei öffentlichen Anstalten.
Die neue Durchführungsverordnung gilt ab 2020 bei Unternehmen mit über 300 Beschäftigten. Bei Unternehmen mit weniger als 300 Beschäftigten greift die neue Regelung ab 2021 oder 2022.