Das Verfassungsgericht entscheidet am Donnerstag erneut über Wehrdienstverweigerer aus Gewissensgründen.
Es muss geurteilt werden, ob die Regelungen des Wehrdienstgesetzes zur strafrechtlichen Bestrafung der Wehrdienstverweigerer aus Gewissensgründen verfassungswidrig sind.
Seit der Unabhängigkeit Koreas wurden über 19.000 solcher Wehrdienstverweigerer strafrechtlich belangt.
Bei beiden früheren Entscheidungen in den Jahren 2004 und 2011 befand das Verfassungsgericht die Bestimmungen für verfassungsgemäß.