Das Verteidigungsministerium will nach eigenen Angaben möglichst schnell den Ersatzdienst institutionalisieren.
Anlass ist die Entscheidung des Verfassungsgerichts am Donnerstag, dass ein Wehrersatzdienst gesetzlich festgelegt werden muss.
Das Verteidigungsministerium arbeitete im Jahr 2007 einen eigenen Plan für den Ersatzdienst für Wehrdienstverweigerer aus Gewissensgründen aus. Als Orte des Ersatzdienstes wurden spezielle Kliniken wie Rehabilitationskliniken oder psychiatrische Kliniken und Sanatorien für Senioren vorgeschlagen.
Wer dort den Ersatzdienst ableisten wolle, solle dort wohnen. Die Dauer des Ersatzdienstes solle das Doppelte der Dauer des aktiven Wehrdienstes betragen, hieß es damals. Zudem solle ein Ausschuss, der einem gerichtlichen Organ entspricht, die Auswahl der Ersatzdienstleistenden übernehmen, die strikt durchgeführt werden soll.
In relevanten Gesetzentwürfen, die dem Parlament eingereicht wurden, wird vorgeschlagen, dass die Wehrdienstverweigerer an öffentlichen Institutionen oder sozialen Einrichtungen den Ersatzdienst leisten. Die vorgeschlagene Dauer des Ersatzdienstes soll 1,5 bis zweimal länger als der Wehrdienst beim Heer sein.