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Südkorea will Heiratsmigranten mit Kindern auch nach Scheidung langfristige Aufenthaltserlaubnis gewähren
Write: 2020-12-22 10:15:36 / Update: 2020-12-22 10:43:10
Heiratsmigranten/innen können künftig auch nach der Beendigung des Eheverhältnisses mit ihrem koreanischen Ehepartner/in eine langfristige Aufenthaltserlaubnis (F-2) haben, sollten sie Kinder mit südkoreanischer Staatsangehörigkeit aufziehen.
Das Justizministerium teilte am Montag mit, entsprechende Verbesserungen vorgenommen zu haben.
Wer einen südkoreanischen Bürger oder eine Bürgerin heiratet, hat die Aufenthaltserlaubnis als Heiratsmigrant/in (F-6-2). Nach der Beendigung des Eheverhältnisses wie der Scheidung muss man als Familienbesucher (F-1-Visum) in Südkorea leben, auch wenn man selbst Kinder aus der Ehe mit einem Koreaner oder einer Koreanerin aufzieht. In diesem Fall gibt es Beschränkungen wie solche bei der Einstellung.
Für einen F-2-Visumsinhaber gibt es de facto keine Beschränkungen bei Einstellung, Jobwechsel und Wohnen.
Das Ressort will jedoch für die Erteilung solcher Visa überprüfen, ob man tatsächlich Kinder aufzieht, und weitere Bedingungen wie die Lebensgrundlage in Südkorea in den Blick nehmen.
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