Wer in Südkorea einen kampflustigen Hund hält, ist ab 12. Februar dazu verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Die neue Versicherungspflicht gelte gemäß dem geänderten Tierschutzgesetz, teilte das Landwirtschftsministerium mit.
Als sogenannte Kampfhunde (fierce dog) werden Tosa, American Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bull Terrier und Rottweiler sowie davon abstammende Mischlinge eingestuft.
Die Versicherung sieht vor, dass im Falle des Todes oder einer körperlichen Behinderung einer Person wegen eines Kampfhundes 80 Millionen Won Schmerzensgeld gezahlt werden. Im Falle einer Verletzung sollen 15 Millionen Won pro Person gezahlt werden, im Falle einer Verletzung eines anderen Tiers zwei Millionen Won.
Die Versicherungsprämie wird etwa 15.000 Won pro Tier betragen.
Bei einem Verstoß gegen die Versicherungspflicht droht ein Bußgeld. Dessen Höhe erhöht sich schrittweise von einer Million Won beim ersten Mal auf drei Millionen Won beim dritten Mal.