In Südkorea sind die wegen der Corona-Krise geltenden Kontakt- und Geschäftseinschränkungen gelockert worden.
Ab heute gelten verschiedene Lockerungen, jedoch wird am Verbot privater Treffen von fünf oder mehr Personen festgehalten. Eine Ausnahme besteht für Zusammenkünfte von Familien und Verwandten.
In der Hauptstadtregion gilt ab heute Corona-Warnstufe zwei, die dritthöchste des insgesamt fünfstufigen Systems. Für die übrigen Gebiete des Landes kommt Pandemiestufe 1,5 zur Anwendung.
Restaurants und Cafés dürfen Gäste nun eine Stunde länger, bis 22 Uhr, bewirten. Danach dürfen Speisen und Getränke nur noch zum Mitnehmen verkauft oder geliefert werden.
Kinos, Internetcafés, private Bildungseinrichtungen, große Supermärkte, Vergnügungsparks und Friseure landesweit unterliegen hinsichtlich ihrer Öffnungszeiten keinen Einschränkungen mehr.
Für Haustürgeschäfte, Singhallen, Indoor-Sporteinrichtungen und Konzertsäle mit festem Aufführungsprogramm in der Hauptstadtregion gilt eine maximale Öffnungszeit bis 22 Uhr.
Gemäß den gelockerten Regelungen können sechs Arten von Einrichtungen bis 22 Uhr öffnen, sofern dort strenge Hygienekonzepte befolgt werden.
Die geänderten Bestimmungen gelten zunächst bis Ende Februar.