Die Stadt Seoul hat Corona-Tests für ausländische Arbeiter angeordnet.
Wie am Dienstag angekündigt wurde, gelte die Verwaltungsanordnung ab dem heutigen Mittwoch bis zum 31. März.
Park Yoo-mi, eine für die Seuchenkontrolle Zuständige der Stadtverwaltung, teilte am Mittwoch online vor der Presse mit, dass Arbeitgeber gemäß der Anordnung ihre ausländischen Arbeiter dazu bewegen müssten, sich testen zu lassen.
Die Testpflicht gilt für Arbeitgeber, die mindestens einen ausländischen Arbeiter beschäftigen, und ausländische Arbeiter in der Hauptstadt. Auch Gastarbeiter, die nicht offiziell registriert sind, sollen sich einem Test unterziehen. Ein anonymer Test sei ebenfalls möglich. Die Tests und die medizinische Behandlung im Falle eines positiven Ergebnisses seien unentgeltlich.
Bei einem Verstoß droht ein Bußgeld von bis zu zwei Millionen Won.
Angesichts der Bedenken, dass die Anordnung eine Menschenrechtsverletzung darstellen könnte, sagte Park, dass bisher mehrere Male Testanordnungen für bestimmte Hochrisikogruppen erteilt worden seien. Die Verfügung betreffe nicht alle Ausländer, sondern lediglich Arbeiter, in deren Kreisen es nicht nur in Seoul, sondern auch an vielen Orten in der Provinz Gyeonggi zu Clusterinfektionen gekommen sei.
Der Schritt stelle keine Diskriminierung hinsichtlich der Menschenrechte dar, sondern sei eher eine aktive Maßnahme zur Sicherstellung der Sicherheit dieser Bevölkerungsgruppe und der Sicherheit aller Personen, betonte sie.