Die Einigung zur Frage der Trostfrauen zwischen Seoul und Tokio und die demnach getätigte Zahlung Tokios für eine Stiftung hängen nach Einschätzung von Opfern der Sexsklaverei des japanischen Militärs nicht mit ihrer Entschädigung zusammen.
Diese Einschätzung teilten Vertreter von Opfern der Sexsklaverei am Mittwoch in einem Prozess vor dem Bezirksgericht Seoul Zentral mit. 20 frühere Trostfrauen und Hinterbliebene hatten Japan auf Entschädigung verklagt, darunter die Frauenaktivistin Lee Yong-soo und die inzwischen verstorbene Kim Bok-dong.
Vertreter der Klägerinnen und Kläger sagten, dass die zwischen Südkorea und Japan getroffene Einigung von 2015 lediglich eine politische Vereinbarung sei und kein rechtlich bindender Vertrag. Daher habe sie mit dem Entschädigungsanspruch der Opfer nichts zu tun.
Gemäß der umstrittenen Einigung hatte Südkorea eine Stiftung für die Unterstützung der früheren Trostfrauen gegründet, die japanische Regierung hatte eine Milliarde Yen für die Stiftung gezahlt.
Das Richtergremium hat vor, am 21. April ein Urteil zu verkünden.
Dasselbe Gericht hatte im Januar in einer von zwölf Opfern der Sexsklaverei Japans eingereichten Entschädigungsklage zugunsten der Klägerinnen geurteilt. Sie hatten verlangt, dass Japan jeder Klägerin 100 Millionen Won Abfindung zahlen müsse.