In Südkorea werden auch unverheiratete Ausländer, die Kinder aus Beziehungen mit Koreanern aufziehen, künftig Kindergeld erhalten.
Das Kindergeld beträgt 200.000 Won pro Kind im Monat. Empfangsberechtigt sind diejenigen, deren Einkünfte 52 Prozent des mittleren Einkommens unterschreiten.
Entsprechende Änderungen der Durchführungsverordnung zum Gesetz zur Unterstützung der Ein-Eltern-Haushalte seien am Dienstag auf der Kabinettssitzung gebilligt worden, teilte das Ministerium für Gleichstellung und Familie mit. Diese würden im Mai in Kraft treten.
Bisher durften ausländische Mütter oder Väter südkoreanischer Kinder keinen Zuschuss erhalten, sollten sie keinen Koreaner oder eine Koreanerin geheiratet haben.
Von der Revision profitieren vor allem ausländische Alleinerziehende, die für Heiratszwecke nach Südkorea gekommen sind und Kinder mit einem Koreaner oder einer Koreanerin haben, jedoch weder heirateten noch eingebürgert sind.
Laut Daten des Ministeriums werden schätzungsweise 100 Kinder von einem nicht eingebürgerten Vater oder einer Mutter aus dem Ausland großgezogen. Sie werden bis zum 18. Lebensjahr den Zuschuss beziehen.
Anträge hierfür werden bei den Büros von Stadt- und Landkreisbezirken oder auf der Webseite online.bokjiro.or.kr entgegengenommen.