In Südkorea geborenen Kindern ausländischer Eltern soll der Erwerb der südkoreanischen Staatsbürgerschaft erleichtert werden.
Entsprechende Pläne für eine Änderung des Staatsbürgerschaftsgesetzes gab das Justizministerium am Montag bekannt.
Priorität hätten Kinder, deren Familien seit zwei oder drei Generationen in Südkorea leben. Dies betreffe zum Beispiel viele hier ansässige Chinesen. Auch eine historische Verbindung mit oder Abstammung von Südkoreanern sollen den leichteren Zugang zur südkoreanischen Staatsbürgerschaft ermöglichen. Details zum Nutznießerkreis würden in einer Umsetzungsanordnung bekannt gemacht.
Aktuell ist der Erwerb der südkoreanischen Staatsbürgerschaft für solche Kinder erst mit dem Erreichen der Volljährigkeit auf Antrag möglich.
Nach der geplanten Änderung können Kinder bereits vor dem sechsten Lebensjahr die südkoreanische Staatsbürgerschaft erhalten. Die Entscheidung muss dem Justizminister lediglich mitgeteilt werden.
Kinder ab dem Alter von sieben Jahren müssen mindestens in den zurückliegenden fünf Jahren in Südkorea gemeldet gewesen sein, um die Staatsbürgerschaft erhalten zu können.
Das Ministerium will zunächst noch Meinungen anhören, bevor die Änderungen abgeschlossen werden.