Südkorea will ausländische Einwohner über 75 Jahren bis Juni gegen Covid-19 impfen lassen.
Das gaben die Taskforce für Covid-19-Impfungen und die Einwanderungsbehörde des Justizministeriums am Dienstag bekannt.
Impfberechtigt sind Ausländer, die vor dem 31. Dezember 1946 geboren wurden und sich mit Stand des Impftermins mindestens 90 Tage in Südkorea aufgehalten haben. Sie müssen eine Ausländermeldenummer haben.
Wer keine solche Nummer hat oder von der Registrierung befreit wurde, kann bei einem öffentlichen Gesundheitszentrum eine vorläufige Kontrollnummer erteilt bekommen, um sich impfen zu lassen.
Zum Einsatz kommt der Impfstoff von Pfizer und BioNTech. Jeder wird in einem Intervall von 21 Tagen zwei Impfungen erhalten.
Wer geimpft werden will, soll bis Juni dem zuständigen Einwohnerzentrum eine schriftliche Einwilligung in die Impfung aushändigen.