Bei allen von der Regierung geleiteten Veranstaltungen wird ab Juni das Gebärdensprachdolmetschen oder Material in Brailleschrift angeboten.
Entsprechende Veränderungen der Durchführungsverordnung zum Wohlfahrtsgesetz für Menschen mit Behinderung seien am Dienstag auf der Kabinettssitzung verabschiedet worden, teilte das Gesundheitsministerium mit.
Demnach wird die Pflicht zur Bereitstellung des Gebärdensprachdolmetschens oder von Material in Blindenschrift bei Regierungsveranstaltungen auf alle Jahrestage erweitert.
Die Revision wird am 4. Juni in Kraft treten.