Die Nationale Menschenrechtskommission hat geraten, angesichts der schlechten Behandlung von Menschen mit einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen entsprechende Richtlinien zu verbessern.
In einer Erklärung anlässlich des Weltflüchtlingstags am 20. Juni wies die Kommission darauf hin, dass sich über 60 Prozent solcher Menschen in Südkorea über drei Jahre lang hier aufhalten. Es lägen keine Bedingungen für ihre Rückkehr ins Heimatland vor.
Der Justizminister kann Ausländern, die nicht als Flüchtling anerkennt wurden, eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen gewähren, sollte im Falle einer Rückkehr ins Heimatland ihr Leben gefährdet werden können oder eine Verletzung der körperlichen Freiheit drohen.
Die Menschenrechtskommission betonte die Notwendigkeit, solchen Menschen einen Aufenthalt mit stabiler Perspektive zu gewähren und das Verfahren für eine Beschäftigungsgenehmigung zu vereinfachen. Sie riet dem Justizminister dazu, entsprechende Richtlinien zu ändern.
Seit 1994 bis zum letzten Jahr gewährte Südkorea 2.370 Menschen eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen.