Künftig wird für vier weitere Nationalfeiertage ein Ersatzfeiertag gelten, wenn der Feiertag auf ein Wochenende fällt.
Das sind der Tag der Unabhängigkeitsbewegung am 1. März, der Unabhängigkeitstag (15. August), der Tag der Gründung Koreas (3. Oktober) und der Hangeul-Tag (9. Oktober).
Jedoch wurden Weihnachten und der Geburtstag Buddhas, die zwar gesetzliche Feiertage jedoch keine Nationalfeiertage sind, wider Erwarten davon ausgeschlossen.
Entsprechende Änderungen zu den Bestimmungen über Feiertage würden am Freitag angekündigt, teilte das Ministerium für Personalmanagement am Donnerstag mit.
Gemäß der Revision wird die Regelung für Ersatzfeiertage um vier auf elf Feiertage erweitert. Die Regelung gilt derzeit für jeweils drei Feiertage zum Mond-Neujahr und dem Erntedankfest Chuseok sowie den Kindertag (5. Mai).
Ein Beamter des Ministeriums erläuterte, dass die Gewährleistung des Rechts der Bürger auf ein Ausruhen und die Belastung der Unternehmen umfassend berücksichtigt worden seien.