In der Hauptstadtregion werden Notmaßnahmen zur Feinstaub-Reduzierung umgesetzt.
Die Maßnahmen gelten von 6 bis 21 Uhr in Seoul, der Provinz Gyeonggi und Incheon.
Laut dem Umweltministerium gilt seit 6 Uhr die niedrigste Warnstufe gegen Ultrafeinstaub. Jede Gebietskörperschaft treffe ihre eigenen Notmaßnahmen.
Die Bedingungen für die Herausgabe der Warnung sind erfüllt. In der Hauptstadtregion wurden weiter hohe Ultrafeinstaub-Werte von über 50㎍/㎥ registriert.
Demnach wird die Fahrt der Fahrzeuge der Abgasklasse 5, für die keine Abgasreduktionsmaßnahmen getroffen sind, eingeschränkt. Große Schadstoffemittenten müssen ihre Produktion an die Feinstaublage anpassen.