Zum Menü Zum Inhalt
Go Top

Lifestyle

Zur Geschichte von Polygamie und Konkubinat in Korea

#Sie fragen, wir antworten l 2006-08-29

Hörerecke

Frage: Werner Schwemmer aus Grünstadt schreibt zum Geschichtsportal: Die Frauen in der Joseon-Zeit hatten eine besondere Stellung, was oft zum Nachteil derselben führte. Wie konnten die Herren sich einfach Nebenfrauen nehmen? Das war wohl Konfuzius, oder? Nein, danke. Im Christentum hieß es auch, das Weib sei dem Manne untertan, aber eine Nebenfrau war undenkbar. Können Sie einmal etwas zu dem Thema berichten?

Antwort: Polygamie und Konkubinat waren nicht nur in Korea, sondern in ganz Nordostasien verbreitet und die Geringschätzung, die Konfuzius dem weiblichen Geschlecht gegenüberbrachte, hatte sicherlich einiges zu Verbreitung und Erhalt der Polygamie beigetragen. Die Wurzeln der Polygamie finden sich in Korea schon im Königreich Buyeo, das in der Eisenzeit im Gebiet der heutigen Mandschurei existierte. Von dort ist überliefert, dass die Ehefrau beim Tode ihres Mannes von einem seiner Brüder aufgenommen wurde, so dass auf Grund solcher Versorgungsgemeinschaften ein Mann oft mehrere Frauen hatten. Kam es zu Eifersüchteleien, wurde die Frau mit dem Tode bestraft. Aus einer Flüchtlingsgemeinde Buyeos entstand etwas weiter südlich im heutigen chinesisch-nordkoreanischen Grenzgebiet dann das Königreich Goguryeo, das von 37 v. Chr. bis 668 n. Chr. existierte. Von Chumong, dem Begründer Goguryeos, und seinem Sohn Yuri wird berichtet, dass sie zwei Ehefrauen hatten. Allerdings wurde in Goguryeo Eifersucht anscheinend nicht mehr mit dem Tode bestraft, denn von König Yuris (reg. 19 v. Chr. - 18 n. Chr) beiden Frauen wird berichtet, dass Yuri sie wegen andauernder Streiterein in zwei getrennten Palästen unterbringen musste und dass die eine Frau schließlich aus Protest zu ihren Eltern zurückging.

Die Frauen im Königreich Silla, das von 57 v. Chr. bis 668 n. Chr. existierte, hatten im Vergleich zu denen in den Nachbarländern ein recht freies Leben. Im Gegensatz zu den anderen Königreichen auf der koreanischen Halbinsel war es nicht üblich, dass das Leben von Männern und Frauen getrennt verlief oder die Männer Zweitfrauen nahmen. Das änderte sich jedoch, als Silla 668 die Nachbarreiche Baekche und einen Teil Goguryeos annektierte und so das Vereinigte Königreich Silla (668-935) gründete. Die Männer in Silla ahmten die Sitten Goguryeos nach und nahmen mehrere Frauen als untereinander gleichberechtigte Ehefrauen. Als Beispiel sei König Hyeogong im 7. Jahrhundert oder König Gyeongmun im 9. Jahrhundert genannt, die beide zwei Königinnen hatten.

Die Ära der offiziell gebilligten Polygamie endete etwa zwischen dem 11. und 12. Jahrhundert in der Goryeo-Dynastie, die von 918 bis 1392 dauerte. Ein genauer Zeitpunkt der gesetzlichen Verankerung ist nicht auszumachen. Folgende Geschichte scheint aber darauf hinzuweisen, dass die Monogamie im 13. Jahrhundert etabliert gewesen zu sein scheint. Die Mongolen, unter deren Herrschaft Korea seit 1257 stand, forderten als Tributgeschenke Frauen aus Goryeo und die in Goryeo ansässigen mongolischen Beamten heirateten mehrere Goryeo-Frauen. Daraufhin schlug ein Beamter namens Pak Yu vor, auch für die Männer Goryeos die Polygamie zu erlauben. Als dieser Vorschlag bekannt wurde, versammelten sich auf den Straßen der Hauptstadt aufgebrachte Frauen mit Laternen und zeigten mit dem Finger auf Pak Yu: Dieser alte Knabe ist derjenige, der die Vielweiberei vorgeschlagen hat. Die Proteste der Frauen, quasi ein Vorläufer der heutigen Kerzenlichtdemonstrationen, vereitelten die gesetzliche Erlaubnis der Polygamie. Trotzdem war sie weit verbreitet, wurde aber nicht gesetzlich verfolgt oder bestraft.

Im 15. Jahrhundert, in der von 1392 bis 1910 anzusetzenden Joseon-Dynastie, wurde die Polygamie dann zum gesellschaftlichen Problem. Das Königreich Joseon gab nämlich seinen Beamten Felder zur Pacht, von denen sie die Pachtzinsen als Beamtengehalt bezogen. Verstarb ein Beamter, gingen diese Felder als Rente an Witwen und Kinder. Es kam zu Streitereien um die Rente, weil vor dem Gesetz nur eine Frau Hauptfrau war und nur sie und ihre Kinder Anspruch auf das Erbe hatten. Es war jedoch oft schwierig, zu entscheiden, welche Frau die Hauptfrau war, wenn alle Eheschließungen rechtlich nachgewiesen werden konnte. Wie gesagt war Monogamie zwar gesetzlich vorgeschrieben, wurde aber nicht als Gesetzesverstoß geahndet. Das Problem wurde dadurch gelöst, dass alle Frauen, die vor dem 3. Monat des Jahres 1413 geheiratet hatten, als rechtmäßige Ehefrauen anerkannt wurden und die Rente zu gleichen Teilen aufgeteilt wurde. Danach wurde ein strengeres Verbot der Polygamie eingeführt. Männer die mehrfache Ehen eingingen, wurden mit einer Strafe von 90 Stockhieben bestraft und weitere Eheschließungen wurden als ungültig erklärt.

Damit wurde zwar der Polygamie ein Ende gesetzt, nicht aber dem Konkubinat, der eheähnlichen Gemeinschaft ohne Eheschließung. Vor allem unter der Oberschicht gehörte es weiterhin zum guten Ton, mehrere Frauen zu haben, eine Ehefrau aus der eigenen Schicht und mehrere Konkubinen meist aus den unteren Schichten. Die Konkubinen hatten jedoch keinerlei rechtliche Sicherheit und keinerlei Versorgungsansprüche und konnten jederzeit ohne Begründung verstoßen werden. Auch die Söhne der Konkubinen hatten keine Erbansprüche, selbst dann nicht, wenn die Ehe mit der Erstfrau kinderlos oder ohne Söhne blieb. In diesem Falle adoptierte man einen Neffen aus einer rechtmäßigen Ehe. Die mit der Konkubine gezeugten Söhne galten als außerehelich und durften auch nicht an den Beamtenprüfungen teilnehmen. Das änderte sich erst 1567, als zumindest die Söhne von Konkubinen aus der Normalbürgerschicht in beschränktem Maße zur Beamtenlaufbahn zugelassen wurden. Die Söhne von Konkubinen aus der Sklavenschicht blieben weiterhin ausgeschlossen, da die Kinder den gesellschaftlichen Stand der Mutter erbten. Einige Männer ließen die Söhne von Konkubinen als Kinder ihrer Ehefrau registrieren, auch wenn das gesetzlich verboten war und die Ehefrauen kaum damit einverstanden gewesen sein dürften.

Ende des 19. Jahrhunderts kam in Korea die sog. Donghak-Bewegung auf, die Bewegung der Östlichen Lehre. Das war eine nationalistisch gesinnte Bewegung, die eine neue gesellschaftliche Ordnung auf Basis der Gleichheit aller Menschen unabhängig von sozialer Herkunft oder Geschlecht anstrebte. Gleichzeitig vertraten die zu der Zeit in Korea tätigen westlichen Missionare Ideale von Freiheit und Gleichheit und einer größeren Gleichberechtigung der Frau. In dieser Zeit der allgemeinen Aufklärung entstanden auch die ersten Frauenvereinigungen. So organisierten sich im September 1898 eine Reihe von Frauen in Chanyanghoe, einer Frauenvereinigung, die sich die Bildung der Frauen zum Ziel gesetzt hatte und eine Schule gründete. Chanyanghoe, die hauptsächlich von Witwen der Oberschicht geführt wurde, gehörten reiche und arme Frauen an, um deren Aufklärung und Bildung die Vereinigung bemüht war. Nach Berichten der Zeitung Tongnip-Sinmun sollen sich die Ehefrau und einige Konkubinen eines koreanischen Ministers mit der Präsidentin von Chanyanghoe zu Beratungen getroffen und daraufhin im März 1899 Yeoeuhoe gegründet haben, Die Vereinigung der Frauenfreunde. Yeoeuhoe verfasste eine Schrift gegen das Konkubinat, die sie beim König einreichte. Sie veranstaltete darüber hinaus eine Sit-in Demonstration vor den Toren des Deoksu-Palastes in der Seouler Innenstadt, um die Abschaffung des Konkubinats zu fordern.

Während der japanischen Besatzungszeit wurden insbesondere im zweiten Jahrzehnt der Besatzung in Anlehnung an das japanische Zivilrecht eine Reihe von Veränderungen des Familienrechts eingeführt, die den Status der koreanischen Frauen verbesserten. Im Dezember 1922 wurde die Monogamie gesetzlich vorgeschrieben. Polygamie und Konkubinat wurden als illegal erklärt. Außerdem wurde eine Eheschließung nur dann anerkannt, wenn sie gesetzlich registriert wurde.
Dass den alten Sitten nicht so leicht beizukommen gewesen zu sein scheint, zeigt jedoch folgende Regelung aus dem Scheidungsrecht, die ebenfalls aus dem Jahr 1922 stammt. Im Falle einer Zweitehe hat die Frau das Recht, eine Scheidung zu verlangen, allerdings nur, wenn sie sich nicht mit der Schließung dieser Zweitehe einverstanden erklärt hatte. Besteht die Zweitehe mit Wissen der ersten Ehefrau bereits über ein Jahr, kann ebenfalls keine Scheidung verlangt werden. Besteht eine Zweitehe länger als 10 Jahre, kann sie offiziell anerkannt werden.

Das heißt, trotz der vordergründigen Verbesserung des rechtlichen Status der Frau blieb den Männern auch weiterhin ein kleines legales Schlupfloch. Die weitgehende Rechtlosigkeit der koreanischen Frau noch bis weit ins 20. Jahrhundert sollte allerdings nicht über die Tatsache hinwegtäuschen, dass viele Frauen in Korea zu Hause die Hosen anhatten und anhaben. Dazu folgende Anekdote aus dem 16. Jahrhundert: Bei einer Feldübung stellte eines Tages ein General eine rote und eine blaue Flagge auf. Diejenigen, die ihre eigene Frau fürchteten, sollten sich bei der roten Flagge aufstellen, die anderen bei der blauen. Fast alle Männer stellten sich bei der roten Flagge auf, nur einer bei der blauen. Der General sprach: „Ich befehlige Tausende von Soldaten, kämpfe tapfer gegen den Feind und habe auch vor Pfeilhagel keine Angst. Aber wenn ich nach Hause komme, führt meine Frau das Kommando. Wie kommt es, dass du dich nicht vor deiner Frau fürchtest?“ Der Soldat antwortete: „Ich stehe nur hier, weil meine Frau mich immer wieder ermahnt, nicht dorthin zu gehen, wo mehr als zwei Männer stehen. Stehen drei zusammen, reden sie immer über Frauen, sagt sie. Meine Frau hat mir verboten, an solchen Gesprächen teilzunehmen“.

Die Redaktion empfiehlt

Close

Diese Webseite verwendet Cookies und andere Techniken, um die Servicequalität zu verbessern. Die fortgesetzte Nutzung der Webseite gilt als Zustimmung zur Anwendung dieser Techniken und zu den Richtlinien von KBS. Mehr >