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Lifestyle

Haustierhaltung und Tierschutz in Korea

#Sie fragen, wir antworten l 2015-10-03

Hörerecke

Q:: Ein weiteres Thema im KBS WR Programm war zuletzt die Haltung von Haustieren. Haustiere erfordern Zuwendung und somit Zeit. Wie sind die Bestimmungen für die Tierhaltung in Haushalten in Südkorea? Wie sieht es mit dem Tierschutzgesetz aus? Fallen auch Steuern für bestimmte Tiere an, wie etwa Hundesteuer?

A:Eine Hundesteuer gibt es in Korea nicht. 2008 wurde das Thema einer Hundesteuer heiß diskutiert, aber es regte sich zu viel Widerstand in der Bevölkerung.
Zum Thema Bestimmungen für Haustierhaltung: In Korea waren Haustierhaltung und Tierschutz lange kein Thema, was sich einfach dadurch erklären lässt, dass das Land sich erst in den 1980er, 1990er Jahren zu seinem Industrieland entwickelte und der Lebensstandard wuchs. Stichjahr ist hier das Jahr 1988, als die Olympischen Sommerspiele in Seoul stattfanden und danach die Öffnung des Landes begann. Zu dieser Zeit gab es für den koreanischen Normalbürger noch nicht einmal Reisefreiheit ins Ausland, wer hätte sich da um Schutz oder Rechte der Tiere kümmern wollen oder sollen, wenn die der Menschen nicht einmal garantiert waren? Von den 1970er- bis in die 1990er Jahre mussten erst einmal Gesetze zur sozialen Sicherung aller Schichten der Gesellschaft auf den Weg gebracht werden, sprich, Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung für alle. Anfänglich waren z.B. nur Beamte und Militärangehörige rentenversichert. Nachdem die Menschen soweit versorgt waren, konnte man sich um die Tiere kümmern, was in den letzten Jahren dann besonders deutlich sichtbar wurde. So sind 2008 erstmals strengere Tierschutzbestimmungen in Kraft getreten, die das sehr vage gehaltene Tierschutzgesetz aus dem Jahre 1991 wesentlich zum Wohle der Tiere änderten. 2008 wurden Hundehalter z.B. erstmals dazu verpflichtet, ihre Tiere registrieren und eine Registrierungsmarke tragen zu lassen. Damit wollte man verhindern, dass Tiere einfach ausgesetzt werden und sich der Eigentümer leicht aus der Verantwortung stehlen kann. Das Problem des Aussetzens von Haustieren, allen voran Hunden und Katzen, besteht nach wie vor in Kora, aber mittlerweile hat sich zum Teil auch mithilfe engagierter ausländischer Tierschützer eine Infrastruktur aus Tierheimen, Tierschutz-NGOs und privaten Helfern gebildet, so dass immer weniger Hunde und Katzen quasi ein Hundeleben fristen müssen, weil sie Herrchen oder Frauchen lästig geworden sind.

2008 wurde dann auch erstmals festgelegt, dass in Fällen von Tiermisshandlung, für die bis dahin nur die Polizei zuständig war, auch speziell von den jeweiligen Verwaltungseinheiten ernannte Tierschutzbeauftragte eingreifen können. Diese Tierschutzbeauftragten müssen sich natürlich mit den gesetzlichen Bestimmungen auskennen. 2008 wurden auch die Strafen für Tiermisshandlung empfindlich erhöht und die Inhalte konkretisiert. Inhumanes Töten von Tieren sowie Fang und Töten von streunenden Tieren wurden mit Strafen bis über 5000 Dollar belegt. Und diejenigen, die Tiere züchten, verkaufen oder importieren wollen, müssen sich beim Landwirtschaftsministerium registrieren lassen und nachweisen, dass die Unterbringungseinrichtungen gewissen Standards entsprechen. Auf das Aussetzen von Tieren wurden 2008 erstmals Geldstrafen erhoben, und zwar bis zu 450 Dollar.

Damit wurde 2008 eine wichtige Grundlage für die Haustierhaltung und die Pflichten des Haustierhalters gelegt. 2011 wurde das Tierschutzgesetz dann noch mal eine Stufe weiter in Bezug auf Verbote und Pflichten konkretisiert, die einzelnen Gebietskörperschaften wurden stärker in die Pflicht genommen und auch die Strafen wurden erhöht.

2013 wurde dann ein weiterer Schritt nach vorn gemacht: Aus dem Gesetz zum Schutz von Tieren wurde das Gesetz zum Wohlergehen der Tiere. Damit wollte man über den reinen Schutz von Tieren vor Misshandlung stärker das Wohlergehen in den Vordergrund stellen und eine Basis für strengere Regelungen in Bezug auf Grausamkeit gegenüber Tieren legen. Zudem wurden bei den Formulierungen in Bezug auf die Tierhaltung der Wortlaut von Empfehlungen auf Verpflichtungen geändert, d.h. aus Soll-Bestimmungen wurden Muss- oder Hat-zu-Bestimmungen für alle, die mit Tieren zu tun haben.

Die Regelungen betreffen Haustier- und Nutztierhaltungsstandards, Transportstandards, Standards zum Schutz von Versuchstieren, verpflichentende Vorgaben für die Behörden, Anklagen auch wirklich zu verfolgen usw. Zudem sollen nicht mehr nur Wirbeltiere geschützt werden, sondern auch wirbellose Tiere, die ebenfalls Schmerz empfinden können. Das ist natürlich v.a. mit Blick auf Tierversuche von Belang. Was eine Grausamkeit darstellt, wurde ebenfalls genauer definiert. Auch wurden die Regulierungen, wer Tiere kaufen und verkaufen darf, verstärkt, ebenso die Vorgaben für Massentierhaltung, Versuchstiere usw.

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