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Hintergrund

Wende im Fall der Rückführung nordkoreanischer Fischer im Jahr 2019

2022-11-12

Nachrichten

ⓒKBS News

In den Untersuchungen zum Fall der Rückführung nordkoreanischer Fischer im Jahr 2019 hat es eine Wende gegeben. 


Das Gericht hat die Zurückweisung eines Antrags zur Aufklärung des Vorfalls durch die nationale Menschenrechtskommission für unrechtmäßig erklärt. Gemäß dem Gerichtsurteil wurde die Entscheidung der Menschenrechtskommission zurückgenommen. 


Im November 2019 wurde im Ostmeer, in südkoreanischen Gewässern, ein nordkoreanisches Schiff gekapert. Zwei nordkoreanische Fischer, die sich an Bord befanden, wurden nach Befragungen von der damaligen südkoreanischen Regierung an Nordkorea übergeben. Die Regierung fand damals aufgrund von Ermittlungen heraus, dass die beiden Nordkoreaner an Bord ihres Schiffes 16 Kollegen getötet hatten. Sie hätten auch nicht klar den Wunsch geäußert, im Süden zu bleiben. 


Das Vorgehen der Regierung sorgte für Kontroversen. Die Rückführung der nordkoreanischen Fischer wurde größtenteils befürwortet, da sie Kriminelle seien. Es gab aber auch die Meinung, dass man es hätte akzeptieren müssen, wenn sie die Absicht geäußert hätten, in Südkorea zu bleiben. Sie hätten auch die Chance auf einen fairen Gerichtsprozess in Südkorea bekommen müssen. 


Die Organisation „Rechtsanwälte für Menschenrechte und Wiedervereinigung Koreas“, kurz „Hanbyun“, stellte vier Tage nach der Rückführung der Nordkoreaner einen Antrag bei der Menschenrechtskommission, in dem sie forderte, den Fall zu untersuchen und Maßnahmen zur Rettung der Betroffenen zu ergreifen. Hanbyun behauptete, dass die Rückführung der beiden Männer einen Verstoß gegen die UN-Antifolterkonvention und eine Verletzung der Menschenrechte darstelle. 


Die Menschenrechtskommission wies den Antrag zurück, mit der Begründung, dass die Betroffenen bereits in Nordkorea seien und weder deren Meinungen angehört noch die Hintergründe des Vorfalls ermittelt werden könnten. Das Gremium verwies zudem auf seine eingeschränkten Ermittlungsbefugnisse. 


Hanbyun reichte daraufhin eine Verwaltungsklage ein und forderte, dass die Menschenrechtskommission ihre Entscheidung rückgängig mache. Das Gericht urteilte in erster Instanz zugunsten der Kläger. Die Menschenrechtskommission legte Berufung ein, verlor aber auch in zweiter Instanz. Die Kommission entschied daraufhin, nicht weiter in Berufung zu gehen. Demnach ist sie nun verpflichtet, dem Fall nachzugehen und zu untersuchen, ob eine Menschenrechtsverletzung vorliegt.

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