Das südkoreanische Verfassungsgericht hat das Gesetz zur Klimaneutralität für den Schutz der Grundrechte der Bürger als unzulänglich eingestuft.
Absatz 1 in Artikel 8 des Gesetzes sei verfassungswidrig, da er gegen das Untermaßverbot im Grundrecht verstoße, entschied das Gericht am Donnerstag einstimmig.
Das Untermaßverbot verpflichtet den Staat, für einen angemessenen und wirksamen Schutz der Grundrechte der Bürger ausreichende Maßnahmen zu ergreifen.
Das bestehende Gesetz zur Klimaneutralität, das die Verwirklichung der Klimaneutralität bis 2050 als Ziel festschreibt, sieht vor, dass die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 40 Prozent gegenüber dem Stand von 2018 gesenkt werden sollen.
Das Gericht wies darauf hin, dass für den Zeitraum nach 2030 keinerlei Zielwerte festgelegt wurden.
Das Gesetz biete angesichts der Klimakrise, einer gefährlichen Situation, den Bürgern kein Mindestmaß an Schutz, hieß es.
Mit der Entscheidung erkannte das Verfassungsgericht den Umstand an, dass unzureichende Maßnahmen der Regierung gegen die Klimakrise zur Verletzung der Grundrechte der Bürger führen können.
Nach dem Urteil wird der betreffende Absatz bis 28. Februar 2026 gültig bleiben.
Regierung und Parlament müssen somit eine Änderungsvorlage einreichen, die strengere Maßnahmen vorsieht.