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Politik

[80 Jahre Unabhängigkeit – ein Rückblick] Einführung der Klarnamenpflicht im Finanzwesen (12. August 1993)

Write: 2025-08-18 08:52:13Update: 2025-08-18 11:03:47

[80 Jahre Unabhängigkeit – ein Rückblick] Einführung der Klarnamenpflicht im Finanzwesen (12. August 1993)

Photo : YONHAP News

Am 12. August 1993 führte die südkoreanische Regierung per Eilverordnung die Klarnamenpflicht im Finanzwesen ein. Das „Gesetz über Finanztransaktionen unter echtem Namen und Vertraulichkeit“ verpflichtete Einleger und Investoren, alle Finanzgeschäfte unter ihrem eigenen Klarnamen abzuwickeln.

Zuvor waren anonyme Konten bzw. Konten unter dem Namen anderer Personen offiziell zugelassen – mit weitreichenden Folgen. Die Schattenwirtschaft blühte: unversteuerte Einkommen, verschleierte Vermögen, illegale Parteikassen, Bestechung und Immobilienspekulation. Das untergrub die Steuergerechtigkeit und das Vertrauen in die Integrität der Märkte. Über die Reform war seit 1982 heftig gestritten worden. Verkündet wurde sie schließlich überraschend am 12. August um 20 Uhr per präsidialer Eilverordnung mit sofortiger Wirkung. 

Schon in den ersten Monaten zeigte sich die Tragweite der Maßnahme. 81,3 Prozent der Finanzmarktteilnehmer unterzogen sich der Identitätsprüfung. Konten unter Pseudonym oder fremden Namen in Höhe von 6,24 Billionen Won (4,49 Milliarden Dollar) wurden auf Klarnamen-Konten umgestellt.

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