Ein südkoreanisches Gericht hat einer schwerkranken Patientin das Recht auf ein menschenwürdiges Sterben zugesprochen.
Der Oberste Gerichtshof bestätigte ein Urteil aus unterer Instanz, wonach keine künstlichen Funktionshilfen durch Atmungsgerät zur Behandlung der 77-Jährigen mehr eingesetzt werden sollen. Die Frau war vor über einem Jahr nach einer Krebsoperation ins Koma gefallen. Ihre Kinder hatten daraufhin die Universitätsklinik Severance in Seoul aufgefordert, jegliche lebenserhaltende Maßnahmen einzustellen. Die Klinik der christlichen Universität hatte die Forderung jedoch abgelehnt.
Nach Darstellung des Gerichts habe die Frau stets deutlich ihren Willen erkennen lassen, dass ihr Leben im Notfall nicht künstlich verlängert werden soll. Es sei davon auszugehen, dass die Patientin diese Einstellung bekräftigen würde.
Die Klinik war jedes Mal in Berufung gegangen, um ihrer Verpflichtung gegenüber den Patienten nachzukommen, alles in ihren Möglichkeiten Stehende zu tun, um Menschenleben zu retten.