Nach Einschätzung des Verteidigungsministeriums ist es angemessen, den Wehrdienst um zwei oder drei Monate zu verkürzen.
Zwei Abgeordnete im parlamentarischen Verteidigungsausschuss hatten jeweils im April und August eine entsprechende Gesetzvorlage vorgeschlagen.
Das Ministerium sei nach der Prüfung der Entwürfe zum Schluss gekommen, wonach bei einer Verkürzung lediglich von zwei oder drei Monaten die befürchtete Minderung der Kampfkraft verhindert werden könnte, sagte ein Vertreter des Ressorts. Auch die zu erwartende Nachfrage für zusätzliche Streitkräfte bei einer Verteidigungsreform könnte gedeckt werden.
Die Regierung hatte beschlossen, den Militärdienst laut Wehrdienstgesetz bis Juni 2014 um sechs Monate zu verkürzen. Demnach soll die Wehrpflicht bei Heer, Marine und Luftwaffe jeweils auf 18, 20 bzw. 21 Monate reduziert werden.