Nationales
Gesetz gegen Heiratsschwindel ist verfassungswidrig
Write: 2009-11-26 16:19:38 / Update: 0000-00-00 00:00:00
Heiratsschwindler müssen sich in Südkorea künftig nicht mehr vor Gericht verantworten, wenn sie eine Frau mit einem falschen Eheversprechen zum Geschlechtsverkehr gebracht haben.
Das Verfassungsgericht erklärte den entsprechenden Paragraph 304 im Strafgesetzbuch für verfassungswidrig. Das Gesetz wird somit 56 Jahre nach seiner Einführung 1953 abgeschafft. Das Verfassungsgericht hatte den Paragraphen noch im Jahr 2002 als verfassungskonform eingestuft.
Diesmal vertraten sechs der neun Richter die Meinung, dass das Gesetz nicht nur das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung der Männer einschränke, sondern unter dem Vorwand des Schutzes der Frauen auch die sexuelle Selbstbestimmung der Frauen nicht anerkenne. Auch werde der Schutz des Privatlebens eingeschränkt.
Durch den großen Wandel im Denken der Südkoreaner über die Heirat und geschlechtliche Beziehungen vor der Ehe sei darüber hinaus die Notwendigkeit einer strafrechtlichen Aufsicht in diesem Bereich gering geworden. Das Urteil geht auf die Klage eines jungen Manns zurück, der von einer Arbeitskollegin wegen des Verstoßes gegen das Gesetz angezeigt und daraufhin für schuldig erklärt wurde. Das Frauenministerium hatte sich angesichts des Falls für die Abschaffung des Paragraphen ausgesprochen.
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