Die kritische Berichterstattung über US-Rindfleisch wird keine gerichtlichen Konsequenzen nach sich ziehen.
Ein Strafgericht in Seoul wies eine Klage des früheren Agrarministers Chung Un-chun gegen fünf Redakteure der Fernsehanstalt MBC als unbegründet zurück. Die Programmmacher hätten zurecht auf die Möglichkeit eines hohen BSE-Risikos von US-Rindfleisch und Probleme bei den Verhandlungen zwischen Washington und Seoul über die Wiederaufnahme der Rindfleisch-Importe hingewiesen. Dabei seien die Umstände zur Zeit der Ausstrahlung des Programms im Jahr 2008 zu bedenken. Die in dem Fernsehbeitrag geäußerte Kritik sei außerdem auf der Grundlage einer gründlichen Recherche erfolgt.
Nach Einschätzung des Gerichts hatte die Redakteure das Recht auf die Behauptung, dass die Todesursache einer im Programm vorgestellten Amerikanerin höchstwahrscheinlich die Creutzfeld-Jakob-Krankheit sei. Auch eine Behauptung, wonach viele der sogenannten „Downer-Rinder“ mit höherer Wahrscheinlichkeit an BSE erkrankt sein könnten, lasse sich ebenfalls schwerlich als falsch bezeichnen. Der Verzehr von Downer-Rindern, die sich aufgrund ihrer Erkrankung nicht mehr eigenständig aufrichten können, war unter den damals gültigen Bestimmungen in den USA nicht verboten.
Insgesamt sah das Gericht keine haltlosen Behauptungen oder eine Absicht der Programmmacher, Fakten zu entstellen. Die Journalisten hätten das Recht, fundierte und vernünftige Kritik an der Regierungspolitik zu üben.
Die Reportage hatte eine harte Protestwelle gegen die Entscheidung der Regierung über die Wiederaufnahme des Imports von US-Rindfleisch ausgelöst. Seoul und Washington mussten nachträglich verhandeln, mit dem Ergebnis, dass Südkorea schließlich nur Fleisch von unter 30 Monate alten Rindern importierte.