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Nationales

Gericht: Embryonenforschung ist verfassungskonform

Write: 2010-05-27 15:52:58Update: 2010-05-27 16:15:04

Das Verfassungsgericht hat die Embryonenforschung für verfassungskonform erklärt.

Das südkoreanische Bioethikgesetz, das die Embryonenforschung erlaubt, verstoße damit nicht gegen die Verfassung. Das Verfassungsgericht wies die Klage eines Ehepaares gegen das Gesetz übereinstimmend zurück. Die Ankläger wollten, dass der Embryo als menschliches Wesen anerkannt wird. Ihrer Behauptung zufolge verletze das Bioethikgesetz die Würde des Menschen und dessen Recht auf Leben.

Das Bioethikgesetz sieht vor, dass die Embryonen zu Forschungszwecken für fünf Jahre aufbewahrt und überzählige Embryonen entsorgt werden dürfen.

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