Eine Novelle zum Gesetz über die Anbringung von elektronischen Fußfesseln tritt am 16. Juli in Kraft. Damit wird der Schritt rückwirkende Gültigkeit erhalten.
Nach Angaben des Justizministeriums werden für eine rückwirkende Bestrafung 6.900 Sexualtäter infrage kommen. Dazu zählen Sexualverbrecher, die vor der Einführung des Gesetzes am 1. September 2008 verurteilt wurden und nach dem 16. Juli 2007 aus der Haft entlassen wurden oder werden sollen.
Voraussetzung für die rückwirkende Anwendung ist, dass jemand wegen eines Sexualverbrechens mindestens zweimal verurteilt wurde und binnen fünf Jahren nach der letzten Tat erneut eine Sexualstraftat begangen hat. Die Staatsanwaltschaft kann den Schritt auch beantragen, sollte bei einem Kinderschänder Wiederholungsgefahr bestehen.
In Südkorea tragen verurteilte Triebtäter seit September 2008 zu ihrer Überwachung eine elektronische Fußfessel .