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Nationales

DNA-Proben von Schwerverbrechern werden auf ewig archiviert

Write: 2010-07-21 13:08:29Update: 2010-07-21 13:19:57

DNA-Proben von Schwerverbrechern werden unbeschränkt im Archiv des Kriminalamtes aufbewahrt.

Die zentrale Polizeibehörde teilte mit, dass das Gesetz für die Nutzung von DNA-Daten am 26. Juli in Kraft treten werde. Nach dem neuen Gesetz werden ab diesem Tag DNA-Proben von Tätern von elf Arten von Schwerverbrechen auf ewig archiviert. Zu den elf Verbrechen gehören sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen, Mord, Vergewaltigung, Brandstiftung sowie Raub.

Die DNA-Proben sollen grundsätzlich nach der Zustimmung der Verbrecher entnommen werden. Sollte keine Zustimmung vorliegen, kann die Polizei bei Gericht eine Genehmigung beantragen.

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