Nationales
Gericht: Verbot von Alternativmedizin ist verfassungskonform
Write: 2010-07-30 10:17:44 / Update: 2010-07-30 10:22:59
Das Verfassungsgericht hat das Verbot der alternativmedizinischen Behandlung bestätigt.
Das Gericht wies damit die Beschwerde eines Akupunkteurs zurück. Dieser war angeklagt worden, weil er ohne Lizenz Patienten behandelt hatte.
In Südkorea ist laut Gesetz die Alternativmedizin grundsätzlich verboten. Nur approbierte Ärzte der orientalischen Medizin oder Akupunkteure, die ihre Lizenz vor dem Jahr 1962 erhielten, dürfen die Akupunktur durchführen. Die entsprechende Lizenz wurde seit dem Jahr 1962 im Zuge der Änderung des Medizinrechts nicht mehr vergeben.
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