In Südkorea wird die Kinderadoption künftig nur mit gerichtlicher Genehmigung möglich sein.
Eine entsprechende Gesetzesänderung will das Justizministerium erwirken. Demnach muss ein Familiengericht über den Adoptionsantrag entscheiden und die Eignung der Adoptionseltern prüfen.
Nach dem noch gültigen Gesetz reicht für die Adoption die Zustimmung der Eltern oder Großeltern. Heimkinder können ohne Zustimmung adoptiert werden.
Den Änderungsentwurf will das Ministerium noch im ersten Halbjahr 2011 vorlegen.