Ein Seouler Gericht hat hinsichtlich einer Klage gegen ein Ehepaar, das eine Bluttransfusion für dessen Tochter aus religiösen Gründen verweigert hatte, zugunsten des Klägers geurteilt.
Das Paar genieße zwar Religionsfreiheit. Das Recht auf Leben sei jedoch die Grundlage aller Grundrechte in der Verfassung. Das Recht auf Leben habe Vorrang vor allen anderen Grundrechten, heißt es in der Urteilsschrift.
Die Asan Klinik in Seoul hatte im September Klage gegen das Ehepaar aus Cheongju eingereicht. Das Paar hatte wegen seiner Religion eine Blutransfusion für die neugeborene herzkranke Tochter abgelehnt und damit eine Operation unmöglich gemacht.