Der Oberste Gerichtshof hat eine Gehirnblutung eines Arbeiters im innerkoreanischen Industriepark Kaesong als Arbeitsunfall anerkannt.
Der Kläger habe wegen Schritten infolge der Einfrierung der Beziehungen mit Nordkorea nach der Ermordung einer südkoreanischen Touristin im Geumgang-Gebirge unter starkem Stress gelitten, heißt es im Urteilsspruch. Daher bestehe ein deutlicher Zusammenhang zwischen der Erkrankung und der Arbeit.
Mit der Entscheidung hob das Oberste Gericht ein Urteil des Oberlandesgerichts in Seoul auf, wonach es sich nicht um einen Arbeitsunfall handele.
Der Arbeitnehmer mit Familiennamen Lee war im Jahre 2008 in einem Betrieb im nordkoreanischen Kaesong zusammengebrochen. Nachdem sein Antrag auf Erholungsurlaub von der zuständigen Stelle zurückgewiesen worden war, zog er vor Gericht.