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Nationales

Rettungsteams dürfen in belanglosem Fall Einsatz verweigern

Write: 2011-05-17 15:10:58Update: 2011-05-17 15:12:55

Rettungsteams dürfen in belanglosem Fall Einsatz verweigern

Die sogenannten 119-Rettungsteams dürfen künftig ihren Einsatz verweigern, sollte es sich nicht um einen Notfall handeln.

Die Behörde für Katastrophenschutz kündigte hierfür eine Novelle zum Gesetz über 119-Rettungsteams an.

Demnach dürfen Rettungsteams die Rettung von Menschen, die keine Notfall-Patienten sind, oder von Haushunden ablehnen. Auch einer geringfügigen Forderung wie die nach der Öffnung einer von innen verschlossenen Tür muss nicht nachgekommen werden. Der Einsatz bei einer Straftat oder die Beseitigung eines Hindernisses darf auch veweigert werden.

Nachdem Meinungen über die Novelle eingesammelt werden, soll das neue Gesetz am 9. September in Kraft treten.

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