Ein Seouler Gericht hat einen Antrag auf einstweilige Verfügung zum Verbot der Hundehaltung in einem Apartmenthaus zurückgewiesen.
Ein Bewohner eines Apartmenthochhauses hatte im Juni dem Gericht einen Antrag auf einstweilige Verfügung gegen einen Nachbarn gestellt, ihm die Haltung seines Hundes zu verbieten.
Als Verfügungsgrund nannte der Antragsteller, dass er sich von dem 35 Kilogramm schweren Golden Retriever bedroht fühle und psychisches Leid erfahre.
Im Urteilsspruch steht, dass nicht objektiv anerkannt werden könne, dass der Hund dem Antragsteller psychische Leiden zufüge. Zudem sei die Hunderasse als zahm und geduldig bekannt.