Schwangere Arbeitnehmerinnen dürfen ab heute zwei Stunden weniger am Tag arbeiten, ohne dass ihr Lohn gekürzt wird.
Die neue Regelung gilt für Schwangere bis zur 12. Schwangerschaftswoche oder nach der 36. Woche. Zuerst sind Betriebe mit mehr als 300 Mitarbeitern davon betroffen. Für Betriebe mit weniger als 300 Mitarbeitern gilt der Schritt ab 25. März 2016.
Eine Arbeitnehmerin, die von dieser Regelung profitieren will, muss spätestens drei Tage vor dem gewünschten Tag des Beginns der Kurzarbeit ihrem Arbeitgeber einen Antrag und eine ärztliche Diagnose einreichen.
Sollte ein Arbeitgeber trotz der Beantragung die Kurzarbeit nicht erlauben, droht ihm ein Strafgeld von fünf Millionen Won oder 4.800 Dollar.