Zwangsarbeiterinnen zur japanischen Kolonialzeit haben in einem Entschädigungsstreit gegen ein japanisches Unternehmen auch in der Berufungsinstanz gesiegt.
Das Obergericht in Gwangju urteilte am Mittwoch zum Teil zugunsten von fünf Klägern.
Nach dem Urteil soll das Unternehmen Mitsubishi Heavy Industries drei Opfern der Zwangsarbeit je 120 Millionen Won (108.000 Dollar) und einem weiteren 100 Millionen Won (90.200 Dollar) Entschädigung zahlen. Einem Angehörigen von zwei verstorbenen Opfern sollen 102 Millionen Won (92.000 Dollar) gezahlt werden.
Die Richter beurteilten es als illegal, Mädchen mit der Lüge, an Schulen lernen zu können, zur Zwangsarbeit gedrängt zu haben. Das Argument von Mitsubishi, dass individuelle Ansprüche mit dem Abkommen über die Entschädigungsansprüche zwischen Südkorea und Japan von 1965 erloschen seien, wurde nicht akzeptiert.
Das Gericht in erster Instanz hatte 2013 geurteilt, dass das Unternehmen vier Opfern jeweils 150 Millionen Won (135.000 Dollar) und einem Hinterbliebenen 80 Millionen Won (72.000 Dollar) Entschädigung zahlen soll.