Nach einem Urteil des Obersten Gerichtshofs dürfen auch sich illegal im Land aufhaltende Ausländer eine Gewerkschaft in Südkorea gründen.
Der Oberste Gerichtshof bestätigte am Donnerstag damit das Urteil der Vorinstanz, mit dem die Gewerkschaft von Migranten in Seoul, Gyeonggi und Incheon anerkannt wurde.
Nach dem Gewerkschaftsgesetz werde eine Person, die gegen Entgelt arbeitet, als Arbeiter definiert, steht im Urteilsspruch. Demnach zählten auch ausländische Arbeitnehmer ohne Aufenthaltserlaubnis zu den Arbeitern, denen drei Grundrechte der Arbeitnehmer, darunter das auf die Bildung einer Gewerkschaft, gewährt werden müssten.
91 Gastarbeiter in Seoul, Gyeonggi und Incheon hatten 2005 eine Gewerkschaft gegründet und dies bei der zuständigen Arbeitsbehörde gemeldet. Die Behörde wies den Antrag ab, da auch illegale Migranten zu den Mitgliedern zählten. Daraufhin reichte die Gewerkschaft im Juni desselben Jahres eine Klage ein.
In Südkorea sind offiziell 850.000 Ausländer über 15 Jahren beschäftigt. Dazu kommen 208.000 illegale Einwanderer.