Südkorea hat die Atemwegskrankheit Mers der vierten Gruppe der Infektionskrankheiten zugeordnet.
Eine entsprechende Änderung des Gesetzes über die Vorbeugung und Kontrolle von Infektionskrankheiten verkündete das Gesundheitsministerium.
Zu dieser Gruppe gehören Infektionskrankheiten, die in Südkorea neu ausgebrochen sind oder auszubrechen drohen, oder in Übersee verbreitete Infektionskrankheiten, deren Übertragung nach Südkorea befürchtet wird. Dazu zählen unter anderem Pest, Gelbfieber und SARS.
Das neue Gesetz gewährt den für die Vorbeugung zuständigen Beamten wesentliche Befugnisse, damit gegen gefährliche Infektionskrankheiten unverzüglich und angemessen vorgegangen wird. Zudem soll der Gesundheitsminister der Öffentlichkeit notwendige Informationen umgehend zur Verfügung stellen, sollte sich eine gefährliche Infektionskrankheit ausbreiten.
Außerdem ist vorgesehen, dass das Gesundheitsministerium mindestens 30 Mitarbeiter für epidemiologische Untersuchungen und jede Großstadt sowie Provinz mindestens zwei dieser Spezialisten beschäftigt.