Ausländische Einwohner in Südkorea können sich nach Angaben der Behörde für Krankheitskontrolle und -prävention so wie die Einheimischen gegen das Coronavirus impfen lassen.
Wer in der nationalen Krankenversicherung versichert ist, muss dasselbe Verfahren wie ein Inländer absolvieren. Auf der Buchungsseite (https://ncvr.kdca.go.kr/) muss reserviert werden, wann und wo man geimpft werden will.
Auch diejenigen, die sich illegal im Land aufhalten, die eine längere Zeit in Südkorea leben, jedoch über keine Meldenummer verfügen, und die von der Ausländerregistrierung befreit wurden, können geimpft werden. Hierfür muss man in einem öffentlichen Gesundheitszentrum den Reisepass vorzeigen und bekommt dann eine vorläufige Kontrollnummer.
Die Behörde betonte, dass Ausländer keine Nachteile im Zuge eines Corona-Tests oder der Corona-Schutzmaßnahmen befürchten müssen, wie eine Ermittlung dazu, ob man sich illegal im Land aufhält.
In Südkorea war es in mehreren Städten in Betrieben, wo Gastarbeiter beschäftigt sind, zu Corona-Ausbrüchen gekommen.