Ein Gericht hat die Entscheidung des Heeres als ungerecht eingestuft, eine Transgender-Unteroffizierin mit Verweis auf eine körperliche Behinderung entlassen zu haben.
Das Bezirksgericht Daejeon urteilte am Donnerstag zugunsten der verstorbenen Unteroffizierin Byun Hee-soo. Sie hatte vor ihrem Tod den Stabschef des Heeres verklagt, damit ihre Entlassung rückgängig gemacht wird.
Da eine Geschlechtsumwandlung durch eine Operation zugelassen werde, sollte die Klägerin nach der Operation als Frau betrachtet werden, teilte das Richtergremium mit. Um festzustellen, ob man als Transgender-Frau für den Militärdienst geeignet sei, müssten die Besonderheiten der Armee, das Streitkräftemanagement, die grundlegenden Menschenrechte der sexuellen Minderheiten und die öffentliche Meinung umfassend berücksichtigt werden. Eine geistige und körperliche Behinderung zählten in diesem Fall nicht zu den Gründen für eine Entlassung, hieß es.
Byun hatte sich als Unteroffizier 2019 einer Geschlechtsumwandlung unterzogen und sich einen Verbleib im Militär als Frau gewünscht. Das Heer hatte jedoch Byun nach einer Einstufung als Person mit geistiger und körperlicher Behinderung entlassen.
Byun hatte sich im März das Leben genommen, daher war zunächst unklar, ob das Gerichtsverfahren fortgesetzt werden könnte. Ihre Hinterbliebenen beantragten jedoch beim Gericht erfolgreich die Übernahme der Klägerrolle.