Die von den Seuchenkontrollbehörden als Ausnahmen von der Corona-Schutzimpfung anerkannten Personen können ab dem 24. Januar eine Bescheinigung hierfür ausgestellt bekommen.
Das gab die für die Seuchenkontrolle zuständige Zentrale der Behörde für Krankheitskontrolle und -prävention (KDCA) heute vor der Presse bekannt.
Solche Beglaubigungen seien an öffentlichen Gesundheitszentren oder auf der App der Behörde COOV und Plattformen für elektronische Zugangskontrolle erhältlich, hieß es.
Zu solchen Plattformen zählen die Apps Kakao, Naver, Toss und PASS.
Für die Bescheinung einer Impfausnahme gibt es keine Geltungsfrist.
Anspruch darauf haben diejenigen, bei denen nach einer Schutzimpfung gegen Covid-19 als unerwünschte Wirkung verdächtigte Symptome auftraten, jedoch die Kausalität nicht genügend anerkannt wurde. Zu dem Kreis zählen auch diejenigen, die binnen sechs Wochen nach einer Impfung stationär behandelt wurden.
Wer wegen als unerwünschte Wirkung verdächtigter Symptome stationär behandelt wurde, muss bei einem öffentlichen Gesundheitszentrum die Bestätigung für die stationäre Behandlung und das Attest vorzeigen und als Ausnahme vom Impfpasssystem registriert werden.